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Apfelschnecken der Gattung Pomacea innerhalb der EU verboten

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Apfelschnecken der Gattung Pomacea innerhalb der EU verboten

Beitragvon mutzerle » Do 27. Dez 2012, 17:52

Hallo Aquarienfreunde,

hierzu ein Aktueller Auszug aus den News des VDA

"der von der EU vor Kurzem veröffentlichte Beschluss, aufgrund der Ergebnisse einer EFSA-Studie, den Import, Handel, die Verbreitung und Weitergabe von Apfelschnecken der Gattung Pomacea in die EU und innerhalb der EU zu verbieten, betrifft auch die Aquarianer. Hier nun einige Hintergrundinformationen.

Apfelschnecken der Gattung Pomacea sind, ursprünglich aus Südamerika stammend, weltweit verbreitete Arten, die in einigen Ländern absichtlich zum Zweck der Ernährung und der Freihaltung von Gewässern von Wasserpflanzen eingeführt wurden, sich in einigen asiatischen Ländern aber mittlerweile zu einer Plage entwickelt hatten (Hayes et al. 2008). Dazu gehört in Asien unter anderem die Art Pomacea diffusa, deren Verbreitung man dort dem Aquarienhandel zuschreibt.

Viel mehr Schaden richten aber zwei andere Arten an: P. canaliculata und P. insularum. Diese Arten sind teilweise in den USA und, seit kurzer Zeit, auch im spanischen Ebro (und damit in der EU) heimisch (Oscoz et al. 2010). In den USA sind diese Arten schon längere Zeit als Schädlinge an Reispflanzen aufgetreten (Litsinger und Estano 1993, Morrison und Hay 2011). Da zudem P. canaliculata als eine der am meisten invasiven Arten der Welt gilt (Lowe et al. 2000), wundet es nicht, dass der Handel und die Einfuhr der Tiere in die EU verboten wurden zudem auch nicht abschliessend geklärt ist, ob die Tiere Frost aushalten können (Matsukura et al. 2009a,b). Sicher ist, dass P. canaliculata ein Allesfresser ist, der vor wenig Futter zurückscheut (Morrison und Hay 2011, Tamburi und Martin 2011).

Die EFSA hat nun die Ergebnisse der Studie (die lege artis mit Wissenschaftlern durchgeführt wurde, die schon lange auf diesem Gebiet arbeiten) veröffentlicht und ist zum Schluss gekommen, alle Arten von Pomacea zu verbieten. Dieser Beschluss der EU ist für alle Staaten der EU bindend und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Grundsätzlich sind auch alle Hobbyisten, also Aquarianer, von diesem Verbot der Verbreitung und des Handels betroffen. Die Züchtung für private Zwecke ohne Weitergabe an andere Personen scheint nach meinen Informationen erlaubt zu sein, aber hier sind die Auskünfte noch widersprüchlich und rechtlich nicht abgesichert. Ich empfehle deshalb zunächst allen Börsenausrichtern, sofort darauf zu achten, dass keine Apfelschnecken mehr auf Börsen angeboten werden. Veterinärbehörden sind zwar in diesem Fall nicht der Ansprechpartner und werden nicht kontrollieren aber die unteren Naturschutzbehörden und die Pflanzenschutzdienste der Länder könnten die Einhaltung des Verbots überprüfen.

Ungeachtet dessen appelliere ich an alle verantwortungsvollen Aquarianer, NIE irgendwelche Arten aus Aquarien, seien es nun Pflanzen oder Tiere, in der Natur freizusetzen. Nicht nur in südeuropäischen Ländern mit geeignetem Klima, sondern auch bei uns könnten sich ungewollt Arten unkontrolliert ausbreiten und die einheimische Flora und Fauna schädigen.

mit den besten Grüßen

Dr. Stefan K. Hetz, VDA-Präsident"


Ich habe das direkt von der VDA Homepage
Gruß

Jürgen

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